Einleitung

Der EG-Binnenmarkt fordert alle Unternehmer heraus. Es gilt, sich den neuen Anforderungen des Wettbewerbs zu stellen. Dazu gehört, alle rationellen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bei der Beschaffung und beim Einsatz der Transportfahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen sowie der Arbeitsmaschinen auszunützen. Es ist deshalb unerlässlich, sich mit den technischen Details der Fahrzeuge mit einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (künftig StVZO) zu befassen, ebenso auch mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit hinausragenden Ladungen.

Daraus ergeben sich viele Fragen, z.B.:

  • Wann und welche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs-Ordnung (künftig StVO) ist erforderlich oder möglich?
  • Mit welchen Auflagen sind diese Genehmigungs- und Erlaubnisarten verbunden?
  • Wie optimal können diese Fahrzeuge unter diesen Bedingungen eingesetzt werden?

Eine Nichtbeachtung der geltenden Bestimmungen und Auflagen mag zwar eine kurze Zeit wirtschaftliche Vorteile haben, aber langfristig bringt es das Unternehmen zum Scheitern.

Zunehmend ist festzustellen, dass die Hersteller ihre eigenen Produkte nur noch teilweise selbst befördern. Für gelegentlich größere unteilbare Güter werden die Transportaufträge vergeben. Der Konkurrenzdruck lässt dem Verantwortlichen hierzu keine andere Wahl.

Die amtlich zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtgewichte (künftig auch als Gesamtmasse genannt) wurden entsprechend den EG-Richtlinien vom Verordnungsgeber übernommen.

Ferner war eine gründliche Überarbeitung der Richtlinien zu § 70 StVZO notwendig und jetzt in eine Empfehlung zusammengefasst.

Im Bereich des Erlaubnisverfahren wurden seit 1992 Neuerungen eingeführt, wie z.B. das Antragsverfahren, die private Begleitung von Schwertransporten anstatt der Polizeibegleitung und die Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte – RGST 1992 -. Die in inzwischen gemachten Erfahrungen sind in den neuen Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte – RGST 2013 – aufgenommen worden.

Die einzelnen Regelungen werden erläutert und auf mögliche Auswirkungen auf andere Bestimmungen wird hingewiesen.

Seit 2007 wurde ein bundeseinheitliches Genehmigungsverfahren (VEMAGS Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte) eingeführt. Fast alle Strassenverkehrsämter und Behörden wenden das VEMAGS an. Für Antragsteller ist das VEMAGS-Verfahren besonders interessant, weil die Anträge per Internet gestellt und den Stand des Verfahrens geprüft werden kann.

Der komplexe Bereich des Schwer- und Großraumtransportes ist für die meisten Betroffenen oft schwer verständlich. Die Zusammenhänge werden deshalb dargestellt und erläutert. Die Verwaltungen haben diese Bestimmungen nicht als Geheimnis zu hüten, sondern haben die Pflicht, erforderlichenfalls den Antragsteller auf eventuelle Vor- und Nachteile aufmerksam zu machen. Ohne jemand zu nahe treten zu wollen, sind viele Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter hierzu nicht in der Lage. Eine Ursache ist der häufige Personalwechsel. Nach einer kurzen Einarbeitungszeit kann der ganze Aufgabenbereich nur in groben Zügen erfasst werden. Selbst nach einer guten Einarbeitung kann es vorkommen, dass ein Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin der Straßenverkehrsbehörde oder –amt sich nicht mit den zulässigen Abmessungen, Achslasten und Gesamtmasse nach der StVZO und der Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO befassen.

Die nachstehenden Ausführungen sollen dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis zwischen den Unternehmern einerseits und den beteiligten Behörden andererseits zu fördern.

Gehe zur Startseite.